Widersprüchliche Akten zu einem Gesuch um Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts.

Wenn sich die beim Gericht eingereichten Akten widersprechen, läuft man als Bauunternehmer Gefahr, dass sogar ein Gesuch um provisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrecht abgewiesen wird. So jüngst in einem Fall, bei dem Arbeitsrapporte und die Schlussrechnung ein Datum enthielten, welches vor der behaupteten Fertigstellung des Werkes lag.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/8137

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