Gemeinsame Autoabstellanlagen für Arealüberbauungen

Für die Bewilligungen von Arealüberbauungen wird im Kanton Aargau eine "gemeinsame Autoabstellanlage" vorausgesetzt (§ 39 Abs. 2 lit. d BauV). Wenn nach Ausstellung des Fachgutachtens (welches für eine Arealüberbauung erforderlich ist) unterirdische Abstellplätze zugunsten von oberirdischen wegfallen, ist dies "unter dem gestalterischen Aspekt durchaus relevant" und es ist dafür die Meinung des Fachgutachters einzuholen: https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/4050

Stichworte: Arealüberbauung, Baurecht, Baubewilligung, Einsprache, Baueinsprache, Autoabstellanlage, Parkplätze, Fachgutachten, Rechtsprechung